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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zusammen mit dem
eingereichten Angebot verbindlicher Bestandteil von Vereinbarungen zwischen dem
Angebotsempfänger und SR Immobilien.

2. Die in den Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den uns erteilten
Informationen. Wir bemühen uns um möglichst vollständige und richtige
Informationen über Objekt und Vertragspartner. Eine Haftung für die Richtigkeit und
Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.

3. Unsere Angebote sind freibleibend.
Zwischenkauf und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

4. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt.
Sie sind von diesem so vertraulich zu behandeln, dass eine Ausweitung durch Dritte
unmöglich ist. Verletzt der Empfänger diese Verpflichtung und kommt es dadurch
zum Abschluss eines Kaufvertrages, nach stehend „Vertrag“ genannt, mit einem
Dritten, so haftet der Empfänger für die entgangene Provision.

5. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines
Vertrages bereits bekannt, so hat er dieses in schriftlicher Begründung und
nachprüfbar innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Angebotsdatum zu belegen.
Unterbleibt innerhalb dieser Frist die Geltendmachung der Vorkenntnis durch den
Empfänger, so erkennt dieser damit an, dass unsere Maklerleistung für den
Abschluss eines Vertrages ausschließlich und ursächlich durch uns erbracht und der
spätere Vertrag infolge unserer Tätigkeit zustande gekommen ist.

6. Nimmt der Empfänger oder eine im steuerlichen Sinne ihm verbundene Person oder
eine von ihm direkt beauftragte Person mit unserer Auftraggeberseite Kontakt auf,
gilt, dass mit uns ein Maklervertrag über das vorliegende Angebot zustande
gekommen ist. Gleiches gilt, wenn der Empfänger über und oder Dritte Informationen
über unsere Auftraggeberseite Informationen sucht.

7. Es wird vereinbart, dass der ursächliche Zusammenhang zwischen unseren
Objektnachweis und einem Vertragsabschluss nicht durch spätere Angebote durch
Dritte, auch wenn diese Angebote zu anderen Bedingungen erfolgen, unterbrochen
wird.

8. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Teil entgeltlich tätig zu werden.

9. Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung ist dem jeweiligen Exposé zu
entnehmen. Hilfsweise gilt die ortsübliche Provision gem. § 653 Abs. 2 BGB.

10. Unser Provisionsanspruch für den Nachweis oder die Vermittlung entsteht, sobald ein
Vertrag über ein von uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zustande kommt.
Hierauf besteht die Verpflichtung des Empfängers, und unverzüglich Mitteilung zu
machen, wenn über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande
gekommen ist, gegebenenfalls auch zu welchen Bedingungen.

11. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn ein Vertrag zu Bedingungen
abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte
wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns
nachgewiesenen Vertragspartners nachgewiesen wird.

12. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Abschluss eines Vertrages.

13. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag
aufgrund auflösender Bedingungen erlischt und bei Rückabwicklung des Vertrages.
Bei erfolgreicher Anfechtung des Hauptvertrages ist derjenige unser Vertragspartner
und zur Provisionszahlung verpflichtet, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat.

14. Abweichungen und Nebenabreden zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen
unserer schriftlichen Bestätigung.

15. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so wird die
Gültigkeit der anderen Teile davon nicht berührt. An Stelle ungültiger Teile treten
sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

16. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Empfänger und uns unterliegt deutschem
Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin ( Deutschland ).